Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinden im Pfarrsprengel Stralsund
Eine ausgedruckte Version mitsamt allen Anlagen ist einsehbar im Pfarrhaus Frankendamm 42, 18439 Stralsund
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Inhalt
1. EINLEITUNG
2. RISIKOANALYSE
3. SCHUTZMAßNAHMEN
4. STANDARD DES MITEINANDERS
5. FEHLERKULTUR
6. HANDLUNGSPLAN (Anlage 4)
7. SCHLUSSBEMERKUNG
1. EINLEITUNG
Das vorliegende Schutzkonzept soll dazu beitragen, sexualisierte Gewalt zu verhindern. Grundlagen dafür sind das Präventionsgesetz der Nordkirche und die Vereinbarung zwischen dem ‚Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs‘ (UBSKM) und der ‚Evangelischen Kirche in Deutschland‘ (EKD). Das Schutzkonzept nimmt Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftig in den Fokus, soll jedoch Menschen aller Altersgruppen und Bedürfnisse in unseren Gemeinden dienen.
Weiterhin achten wir die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Ihr entsprechend haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Kindeswohl (Artikel 3), das Recht auf ein Leben ohne Gewalt (Artikel 19) und den Schutz vor Missbrauch und damit einhergehend vor sexualisierter Gewalt (Artikel 34).
Wir Stralsunder Kirchengemeinden verurteilen jede Form von Gewalt und setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in unseren Kirchengemeinden bestmöglich vor Gewalt geschützt werden.
Dabei haben wir sowohl Orte im Blick, an denen Kinder und Jugendliche haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Erwachsenen anvertraut werden, als auch Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst (älteren) Jugendlichen anvertrauen bzw. anvertraut werden.
Kinder und Jugendliche aber auch alle anderen schutzbedürftigen Personen sollen in unseren Gemeinden vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen.
Wir Stralsunder Kirchengemeinden stellen uns den Themen sexualisierte Gewalt, grenzverletzendes Verhalten und Kindeswohl und hinterfragen die Arbeitsstrukturen. Dadurch wollen wir sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen vorbeugen.
Außerdem möchten wir Strukturen und Handlungssicherheit für Mitarbeitende sowie Pastoren und Pastorinnen schaffen, die dafür Sorge tragen, dass alle Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im kirchlichen Raum geschützt sind.
Unsere Kirchen sollen sichere Orte sein – wie jeder Ort, an dem Menschen zu guter Gemeinschaft zusammenkommen. Wir leben und betreiben unsere Arbeit nach den Grundsätzen:
-Kirche ist eine Institution, die sich der Menschenwürde, Gerechtigkeit, dem friedlichen Zusammenleben und Schutz aller Menschen verpflichtet sieht.
-Kirche verpflichtet alle Menschen in ihrer Kirche, mitzumachen, mitzudenken, sich zu beteiligen.
-Kirchliche Verantwortliche werden Hinweise ernst nehmen.
Unsere Gemeindearbeit birgt ihre eigenen Risikofaktoren und -strukturen. Darum müssen wir:
-Taten verhindern.
-Heimliche Übergriffe entdecken und stoppen.
-Sprachfähig werden.
-Den Umgang mit Nähe und Distanz aufmerksam verfolgen.
-Einschreiten, wenn Grenzen in Gefahr sind, verletzt zu werden.
2. RISIKOANALYSE
Bei der Risikoanalyse stellen wir uns folgende Fragen:
Wann kann es zu Grenzüberschreitungen kommen?
Wo kann es zu Grenzüberschreitungen kommen?
Durch die Risikoanalyse erkennen wir „verletzliche“ Stellen und Situationen und überlegen dabei, welche Verhaltensregeln wir brauchen bezüglich:
•Körperkontakt – Nähe und Distanz?
•Sprache und Wortwahl?
•Fotos und Umgang mit sozialen Medien?
Dies betrifft die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren aber auch die Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen der Kirchgemeinden.
Darüber hinaus ist wichtig, zu überlegen worauf wir bei den kirchenbaulichen Gegebenheiten achten müssen. Genauer gesagt:
•Welche Bedingungen vor Ort könnten Täter und Täterinnen nutzen, um sexuelle Gewalt vorzubereiten und auszuüben?
Wir können nicht alle Risiken ausschließen. Wir wollen aber einen Großteil erkennen, benennen und einschätzen.
Wir haben die Risiken als Pfarrsprengel – also gemeindeübergreifend – analysiert. Im Detail hat jede Gemeinde einzeln eine Risikoanalyse erstellt. (Anhänge 1a-d → Anhang 1a: Evangelische Kirchengemeinde Luther-Auferstehung; Anhang 1b: Evangelische Kirchengemeinde St. Marien; Anhang 1c: Evangelische Kirchengemeinde Heilgeist-Voigdehagen; Anhang 1d. Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai Stralsund)
3. SCHUTZMAßNAHMEN
Wir als evangelische Kirche nehmen unsere eigene institutionelle Verantwortung wahr und erkennen sie an, so schmerzlich das im Fall von Missbrauchssituationen sein mag. Statt zu vergleichen, sprechen wir über unsere Aufgaben und setzen Konzepte und Maßnahmen um, damit Menschen vor Missbrauch von Macht und Vertrauen geschützt werden können.
Zunächst setzen folgende Regelungen den Rahmen für unsere Mitarbeitenden:
1.In der Nordkirche (www.kirchenrecht-nordkirche.de)
•Präventionsgesetz mit dazugehöriger Ausführungsverordnung als Rahmenschutzkonzept
•Geschlechtergerechtigkeitsgesetz
•Gesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt
2.Auf EKD-Ebene (www.kirchenrecht-ekd.de)
•Gewaltschutzrichtlinie
•Pfarrdienstgesetz der EKD Zum Abstinenz- und Abstandsgebot siehe § 31
3.Dienstrecht und die damit einhergehenden Regelungen
•Basisfortbildung sexualisierte Gewalt
Alle Pastoren und Pastorinnen der Nordkirche, Mitarbeitende in den Hauptbereichen sowie im kinder- und jugendnahen Bereich sind seit 2022 zur Fortbildung verpflichtet. Das gilt ebenso im Vikariat, im schulischen Referendariat und in der Gemeindepädagogik-Ausbildung.
•Selbstverpflichtungserklärung
Zur Fortbildung gehört die Auseinandersetzung mit einer Selbstverpflichtungserklärung, persönlich für Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.
•Kinder- und Jugendarbeit
In der Evangelischen Jugend, dem Jugendverband der evangelischen Kirche, sind Selbstverpflichtungen und ein Modul zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ausbildung zur Jugendgruppenleitung seit längerem Standard.
•Abstinenz- und Abstandsgebot
Sie gelten seit 2018 im Präventionsgesetz. Das Abstinenzgebot verbietet sexuelle Kontakte von kirchlichen Mitarbeitenden zu Personen, zu denen ein berufsbedingtes Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnis besteht. Das Abstandsgebot fordert die professionelle Balance von Nähe und Distanz.
4.Selbstverpflichtungserklärung
Alle Mitarbeitenden in der Nordkirche sind aufgefordert, sich mit dem Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ auseinanderzusetzen und sich entsprechendes Wissen anzueignen, um so bestmöglich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen. Die Selbstverpflichtung ist eine persönliche Erklärung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Mit der Unterschrift verpflichten sich die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen, die angesprochenen Punkte ernst zu nehmen und die Grundsätze des respektvollen und grenzachtenden Umgangs einzuhalten.
5. Erweitertes Führungszeugnis Die Kirche verlangt – über gesetzlichen Anforderungen hinaus – die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Es ist alle fünf Jahre neu vorzulegen. (Siehe Verwaltungsvorschrift über eine Selbstverpflichtung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der beruflichen oder ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (FührungszeugnisVwV))
In der Anlage 3 ist ein Muster zur Aufforderung des (künftigen) Arbeitgebers zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG für beruflich Mitarbeitende zu finden.
6. Gremien der Nordkirche zur Prävention sexualisierter Gewalt
Darüber hinaus bietet die Nordkirche weitere Gremien, die bei der Prävention sexualisierter Gewalt beratend und unterstützend zur Verfügung stehen.
a) Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Im Jahr 2013 wurde zunächst eine „Koordinierungsstelle sexualisierte Gewalt“ gegründet, die Schritt für Schritt wuchs. Um dem Anspruch auf nachhaltige Prävention gerecht zu werden, wurde sie 2020 konzeptionell ausgeweitet zur unabhängigen Stabsstelle der Kirchenleitung und ab 2022 mit weiteren Stellen auf Dauer ausgestattet.
Die Stabstelle entwickelt die Präventionsstrategie, gibt fachliche Standards vor und trägt ihr Wissen in die Kirche hinein. Das geschieht mit Fortbildungen, Fachaustausch und -beratung, Konferenzen sowie Handreichungen und Informationsmaterial.
b) Präventions- und Meldebeauftragte
Das Präventionsgesetz installiert diese seit 2018 als Ansprechpersonen in allen 13 Kirchenkreisen, in den drei Diakonischen Werken und für die Hauptbereiche der Nordkirche. Sie tragen Präventionswissen in die Fläche, leiten Schutzkonzeptarbeit an. Die Meldebeauftragten stehen bereit, um professionell auf Verdachts- und Vorfälle reagieren zu können.
Die Präventionsbeauftragten beraten, begleiten und bilden kirchliche Mitarbeitende.
c) Pfarrsprengel- und Gemeindeindividuelle Präventionsmaßnahmen
Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen und mit anderen öffentlichkeitswirksamen Mitteln, z.B. durch Aushänge, Artikel im Gemeindebrief, Hinweise auf der Webseite, Flyer, Briefe usw. über ihre Rechte informiert werden.
Eltern sollen nach Möglichkeit in Informationsveranstaltungen einbezogen werden.
Unsere Kirchengemeinden setzen sich in der Kinder- und Jugendarbeit und im Kinder- und jugendnahen Bereich für eine offene Kommunikation mit Eltern ein.
Vor besonderen Aktivitäten, z.B. vor Jugendfreizeitfahrten, Konfirmandenfahrten, Kinderchorreisen, Kinderbibeltagen usw., wird in geeigneter Form auf das Schutzkonzept hingewiesen.
4. STANDARD DES MITEINANDERS
4.1 Verhaltensregeln für die Arbeit mit Kindern
Als haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern wollen wir mit Kindern wertschätzend umgehen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördern. Wir tragen eine Mitverantwortung dafür, dass die uns anvertrauten Kinder in ihrer körperlichen, seelischen und geistlichen Entwicklung unversehrt heranwachsen können. Das Ziel dieser Verhaltensregeln ist der Schutz und die Stärkung der Persönlichkeit von uns anvertrauten Kindern sowie eine Kultur des Respekts und des grenzachtenden Umgangs miteinander. Dabei geht es nicht nur, aber auch um die Verhinderung sexualisierter Gewalt und dem, was Kinder als schamverletzend empfinden. In unserem Verhalten soll so auch die Liebe Gottes zu jedem Menschen zum Ausdruck kommen.
Für Mitarbeitende gelten folgende Verhaltensregeln:
Allgemeine Hinweise
• Wir achten die Würde der Kinder und respektieren ihre Grenzen.
• Wir ermutigen die Kinder, Mitarbeitenden gegenüber auszudrücken, wenn Grenzen verletzt werden.
• Wir verstehen unter Grenzverletzungen, wenn Kinder in Situationen gebracht werden oder Situationen ausgesetzt sind, die ihnen peinlich oder unangenehm sind. Diese Situationen können durch Verhalten hervorgerufen werden, die körperlichen, psychischen oder Schamgrenzen anderer überschreiten, ohne bereits einen sexuellen Übergriff oder strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt darzustellen. Grenzverletzungen werden meist unabsichtlich verübt, können subjektiv aber als sehr unangenehm erlebt werden. Außerdem stellt auch jedes herabwürdigende Verhalten für uns eine Grenzverletzung dar.
• Kinder dürfen „Nein“ sagen, und Mitarbeitende werden ein „Nein“ respektieren, wenn es eine Grenzverletzung anzeigt.
Umgang mit Nähe
•Zur Arbeit mit Kindern gehört auch Körperkontakt. Suchen Kinder diesen, z.B. um getröstet zu werden, sollte der Körperkontakt immer der Situation angemessen sein.
•Trost oder auch das Verarzten von Verletzungen sollte nicht in abgeschlossenen Bereichen geschehen, sondern in für allen zugänglichen Räumen stattfinden. Bei Freizeiten oder gemeinsamen Unternehmungen empfiehlt es sich, ein Teammitglied mit der Ersten Hilfe zu beauftragen.
•Wir achten die Intimsphäre der Kinder. Mitarbeitende sind dazu befugt, kleineren Kindern in intimen Situationen, wie z.B. dem Toilettengang, zu assistieren. Nach Möglichkeit, z.B. bei Familienfreizeiten oder Familiengottesdiensten, sollte diese Aufgabe aber den Eltern bzw. den Begleitpersonen überlassen bleiben.
•Wenn wir Kindern Geschenke machen, wird dies anlassbezogen und für alle Kinder nachvollziehbar sein. Sie werden aus der jeweiligen Rolle des Mitarbeitenden, z.B. als Leiter oder Leiterin des Kindergottesdienstes, gemacht und sind nicht dazu da, ein besonderes Vertrauensverhältnis zu begründen.
•Auch Mitarbeitende sollten die Möglichkeit haben, die eigenen Grenzen gegenüber dem Nähebedürfnis der Kinder zu wahren.
Wie wir miteinander reden
•Wir machen Kindern Mut, von sich zu erzählen, z.B. in ritualisierten Situationen, wie einem Kreisgespräch. Kinder entscheiden immer frei, wie viel sie von sich preisgeben. Sie werden ermutigt, aber nicht gedrängt. Mit dem Gehörten gehen wir verantwortungsvoll um.
•Mitarbeitende sollen Kinder nicht mit ihren eigenen Nöten oder intimen Berichten belasten.
•Wir bringen den Kindern Wertschätzung entgegen. Das äußert sich auch in unserer Sprache und Wortwahl. Herablassende oder ausgrenzende Anrede ist für uns ein Tabu. Wir sprechen die Kinder mit ihrem Namen an oder nutzen übliche Abkürzungen. Die Verwendung von Kosenamen gehört nicht dazu.
Übernachtungen
•Bei Übernachtungen ist das mitfahrende Team nach Möglichkeit gemischtgeschlechtlich. Mädchen und Jungen schlafen in der Regel getrennt.
•Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen werden individuelle Lösungen gesucht.
•Betreuende schlafen nach Möglichkeit nicht bei den Kindern im Zimmer. Wir wahren die Privatsphäre auf den Zimmern und klopfen an, bevor wir ein Zimmer betreten.
•Schlafsituationen sind besonders intim und schützenswert. Es sollte im Team besprochen werden und für die Kinder transparent sein, wer abends in den Zimmern für die Einhaltung der Nachtruhe sorgt.
Eins-zu-Eins-Situationen
•Eins-zu-Eins-Situationen wird es in der Arbeit mit Kindern immer geben, z.B. bei Hol- und Bringdiensten oder beim Einzelunterricht an Instrumenten. Diese werden mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten besprochen. Wir vermeiden, wenn möglich, geschlossene, nicht einsehbare Räume.
•Gerade mit Blick auf Eins-zu-Eins-Situationen ist es wichtig, Kinder darin zu bestärken, dass sie ihre Grenzen ausdrücken dürfen und sich mit Sorgen und Fragen an Vertrauenspersonen wenden können. (Siehe auch das Konzept „Kinder schützen und stärken“.)
Fotos und Datenschutz
•Im Umgang mit personenbezogenen Daten und Fotos gelten die Regelungen für den Datenschutz. Darum werden Fotos nur gemacht und gezeigt, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten vorliegt.
•Es sollte vor Veranstaltungen und Fahrten geklärt werden, wer Fotos wofür macht und wo sie anschließend gezeigt werden.
•Nach Möglichkeit machen die Mitarbeitenden nur Fotos mit zur Verfügung gestellten Geräten, nicht mit Privathandys.
Umgang mit unangemessenen Verhalten
•Unangemessenes Verhalten von Kindern untereinander: Kinder müssen lernen, Konflikte auszutragen. Wenn die Situation eskaliert, müssen Mitarbeitende einschreiten und schlichten. Bei wiederholt gewalttätigem Verhalten eines Kindes sollte das Gespräch mit der leitenden bzw. verantwortlichen Person gesucht werden.
•Unangemessenes Verhalten, das bei Kindern beobachtet wird: Besteht der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sollte in jedem Fall das Gespräch mit der leitenden bzw. verantwortlichen Person gesucht werden.
•Unangemessenes Verhalten von Mitarbeitenden an Kindern: Sollte unangemessenes Verhalten von Mitarbeitenden gegenüber Kindern beobachtet werden, dann sollte ein Gespräch unter vier Augen gesucht werden und ggf. ein Gespräch mit der leitenden bzw. verantwortlichen Person.
•Sexualisierte Gewalt: Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt steht immer und zu jeder Zeit der Opferschutz an erster Stelle. Im Falle von sexualisierter Gewalt (sei es nur der Verdacht darauf) wird SOFORT (auch abends und auch am Wochenende) die zuständige pröpstliche Person (Propst Dr. Tobias Sarx, Mail: propst-sarx@pek.de, Tel: 03831-26410) bzw. seine Vertretung (z.B. bei Urlaub) UND die Stabsstelle Prävention in Hamburg (Mail: meldung@praevention.nordkirche.de, Tel: 040–432167690) per Mail und telefonisch informiert. Pröpstliche Person und Meldestelle übernehmen das weitere Vorgehen.
4.2 Verhaltensregeln für die Arbeit mit Jugendlichen
Als haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Jugendlichen achten wir bei der Vorbereitung und der Durchführung unserer Arbeit mit Jugendlichen auf die besonderen rechtlichen Bestimmungen, die Bedürfnisse und Gefährdungen der verschiedenen Alters- und Zielgruppen. Uns ist wichtig, dass jeder jugendliche Mensch mit jeglichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen, aus jedem Milieu, mit jeglichem sozialen und kulturellen Hintergrund, jedes Geschlechts und jeder sexuellen Orientierung an der Gemeinschaft in der Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmanden unserer Gemeinden teilhaben kann. Wir achten die individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen und gehen auf sie ein.
Team
•Wir informieren die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte, welche Personen Veranstaltungen und Fahrten leiten und begleiten.
•Wenn irgend möglich, begleiten wir alle Fahrten mit einem Team aus Personen, die den jeweiligen Voraussetzungen der mitfahrenden Jugendlichen gerecht werden. Gruppen begleiten wir möglichst mit einem gemischtgeschlechtlichen Team.
Foto- und Videodokumentation
•Wir üben einen sensiblen und zurückhaltenden Umgang mit Fotos. Wir fotografieren Jugendliche nur mit ihrem Einverständnis und der Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.
•Wir kommunizieren mit den Jugendlichen, wer fotografiert, was fotografiert werden darf, welche Fotos gezeigt werden dürfen und wo sie erscheinen.
Nähe und Distanz
•Unsere Arbeit ist von Beziehungen geprägt. Diese Beziehungen gestalten und begleiten wir professionell.
•Grundsätzlich nehmen wir die Grenzen körperlicher und sozialer Nähe der Jugendlichen ernst und ermutigen Jugendliche, ihre Grenzen deutlich zu machen. Wir achten darauf, dass diese Grenzen auch bei Jugendlichen untereinander geachtet werden.
•Wir sind achtsam in Bezug auf besondere Situationen wie Begrüßung, Seelsorge, Verletzungen, körpernahe Spiele. Wir achten darauf, dass Körperkontakt angekündigt wird und freiwillig bleibt.
•Im Umgang mit verletzten und kranken Jugendlichen sind wir besonders sensibel.8
•Wir kommunizieren mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten, in welchen Zeiten einzelne Jugendliche mit einem von uns alleine sind.
Persönliche Beziehungen
•Uns ist wichtig, dass:
-die Würde jedes einzelnen Menschen geachtet wird,
-Handlungen und Worte nicht verletzend sind,
-persönliche Grenzen kommuniziert und geachtet werden,
-Situationen und Strukturen vermieden werden, in denen Jugendliche physisch oder psychisch verletzt werden könnten,
-gefährdende Situationen reflektiert und beendet werden.
•Daher schaffen wir Rahmenbedingungen, in denen diese Punkte umgesetzt werden können.
•Wir nehmen die persönlichen Beziehungen der Jugendlichen wahr.
•Die rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf Sexualität werden von uns eingehalten.
•Uns ist bewusst, dass unsere Beziehungen eine Vorbildwirkung auf Jugendliche haben.
Sprache und Kleidung
•Wir sind sensibel im Umgang mit unserer Sprache und Körpersprache, achten auf unsere Wortwahl und vermeiden anzügliche und zweideutige Sprache.
•Wir verwenden keine Kosenamen.
•Wir thematisieren Sprache bei Jugendlichen und helfen dabei, Sprache zu reflektieren.
•Wir reagieren auf sprachliche Grenzüberschreitungen.
•Wir nehmen die Wirkung unserer Kleidung ernst.
Geschenke und Vergünstigungen
•Wir achten darauf, dass wir einzelnen Jugendlichen keine besonderen Geschenke machen oder ihnen besondere Vergünstigungen gewähren.
•Anlassbezogene Zuwendungen gestalten wir transparent. Geld geben wir Jugendlichen nur in Notsituationen und kommunizieren dies mit den Erziehungsberechtigten.
•Wir nehmen keine Geschenke von Jugendlichen an, durch die eine exklusive Beziehung zu uns deutlich wird. Geschenke von Jugendlichen machen wir in der Gruppe transparent.
Digitale Medien
•Wir erkennen das digitale Leben neben dem analogen Leben als gleichwertigen Teil der Lebenswelt Jugendlicher an.
•Wir sprechen uns gegen jegliche Formen von Belästigung, Cybergrooming, Sexting, CyberMobbing/Bullying, Pornografie, Mediengewalt und sexistischer Sprache in den von uns genutzten digitalen Räumen aus und sind bei Problemen ansprechbar.
•Wir veröffentlichen persönliche Inhalte nur mit der dafür eingeholten Berechtigung.
•Wir sorgen für Transparenz, indem wir Kommunikationswege und Messenger-Dienste, genauso wie die Nutzung mobiler Endgeräte und sozialer Netzwerke mit Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten für die jeweilige Veranstaltung besprechen.
•Bei der Nutzung digitaler Medien sind wir in unserer beruflichen Rolle. Auch zeitweise mitarbeitende Personen trennen die Nutzung digitaler Medien in ihrer Rolle als mitarbeitende Person transparent für die Jugendlichen von der privaten Nutzung.
•In der digitalen Welt gelten die unter „Persönliche Beziehungen“ genannten Maßstäbe.
•Wir nehmen uns vor, Jugendliche für ihr Medienverhalten zu sensibilisieren und Medienkompetenz zu fördern.
Unterbringung
•Auf allen Fahrten übernachten die Jugendlichen möglichst in ihren Voraussetzungen entsprechenden Räumen. In besonderen Situationen und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten können Jugendliche selber über die Art der Unterbringung entscheiden.
•Wir übernachten nicht in einem Raum mit Jugendlichen. Ausnahmen werden mit den Erziehungsberechtigten und den Jugendlichen kommuniziert.
•In allen Fragen, die Übernachtungsräume betreffen, sind diejenigen betreuenden Menschen von uns zuständig, die den entsprechenden Voraussetzungen der Jugendlichen entsprechen. Wir klopfen an, bevor wir in Unterkunftsräume gehen.
•Waschräume sind geschlechtergerecht und zwischen betreuenden und betreuten Personen räumlich und/oder zeitlich getrennt.
•Wir achten auf die Privatsphäre der Jugendlichen. Ohne gewichtigen Grund und ohne Anwesenheit des Eigentümers kontrollieren wir nicht das Eigentum der Jugendlichen.
•Wir haben die besonderen Bedürfnisse aller Jugendlichen im Blick.
Die Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben gemeindeübergreifend erstellt. In ihnen sind Regeln formuliert, wie wir in unseren Stralsunder Kirchengemeinden miteinander umgehen möchten. Sie sollten in den einzelnen Gruppen aber immer wieder neu verhandelt werden.
Ziel dieser Standards ist es:
•Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu schützen
•Mitarbeitenden, Pastoren und Pastorinnen Handlungssicherheit im Alltag zu geben und die Positionierung gegenüber Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu erleichtern
•Mitarbeitende, Pastoren und Pastorinnen vor falschem Verdacht zu schützen
•die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten zu minimieren
•Grenzverletzungen früher wahrzunehmen, zu benennen und sich Hilfe zu holen
•ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, auf der Grundlage eines respektvollen Umgangs und einer offenen Kommunikationskultur gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
•regelmäßig das eigene Verhalten zu reflektieren
Die Mitarbeitenden, Pastoren und Pastorinnen sollen dabei stets klar, konsequent und fehlerfreundlich bleiben, denn Regelverstöße können vorkommen.
Regelübertretungen bzw. die Nichtbeachtung der Standards bewirken Konsequenzen, über deren Art, Umfang und Durchsetzung die Verantwortlichen gemeinschaftlich beraten und entscheiden.
5. FEHLERKULTUR
Die Haltung der Gemeinde und ihrer Mitarbeitenden gegenüber den anvertrauten Menschen und ihr Verhältnis zu Kritik haben große Einfluss darauf, ob sich Menschen ermutigt fühlen, Beschwerden oder Anregungen vorzubringen.
Durch festgeschriebene und einfach nachzuvollziehende Beschwerdewege fühlen sich besonders Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten ernst genommen.
Die Gemeinde signalisiert: Fehler dürfen ausgesprochen werden!
Die Ermutigung, Wort zu ergreifen, entfaltet eine präventive Wirkung gegenüber allen Formen von Gewalt und Machtmissbrauch.
•Anlassbezogen (z.B. vor Rüstzeiten) wird über Beschwerdemöglichkeiten informiert. Feedbacks von Teilnehmern und Teilnehmerinnen werden in die fachliche Reflexion nach Veranstaltungen einbezogen.
•Beschwerden werden in geeigneter Weise im Team bzw. im Kirchengemeinderat thematisiert und nicht verschwiegen.
•Ansprechpersonen werden für Gemeindemitglieder einsichtig bekannt gemacht (durch Aushänge, im Gemeindebrief, auf unseren Webseiten usw.). Wir wollen diese Liste aktuell halten.
Die jeweiligen Kirchengemeinderäte beauftragen neben den Pastoren und Pastorinnen eine oder mehrere geeignete Personen als Ansprechpersonen für die Präventionsarbeit in der jeweiligen Kirchengemeinde. Die beauftragten Personen achten auf die Umsetzung der in dieser Konzeption getroffenen Regelungen und ist für die Organisation der Fortschreibung des Konzeptes zuständig. Die Ansprechpersonen der Kirchengemeinden werden allen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Mitarbeitern und TeamleiterInnen bekannt gemacht.
6. HANDLUNGSPLAN
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Fällen von sexualisierter Gewalt folgen wir dem Handlungsplan bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch eine Mitarbeitende oder einen Mitarbeitenden in kirchlichen Arbeitsfeldern.
Jede und jeder haupt-, neben- oder ehrenamtliche Mitarbeitende der Nordkirche, der bzw. dem ausreichende Anhaltspunkte für einen Verdacht auf bzw. Vorfälle von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zur Kenntnis gelangen, ist verpflichtet, dies unverzüglich dem oder der für seinen bzw. ihren kirchlichen Träger zuständigen Meldebeauftragten mitzuteilen (Meldepflicht gem. § 6 Abs. 1 PrävG).
Eine Meldepflicht besteht nur, wenn sich der Vorwurf bzw. die Beschuldigung gegen eine in der Nordkirche tätige Person richtet. In allen anderen Fällen kann der bzw. die Meldebeauftragte aber beratend tätig werden.
Durch die Meldung wird sichergestellt, dass die kirchlichen Träger der Verpflichtung zur Bearbeitung der entsprechenden Meldungen nachkommen und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen und zur Verhinderung weiterer Vorfälle veranlassen (vgl. § 6 Abs. 3 PrävG). Dementsprechend wird der Kirchengemeinderat über den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende unverzüglich über jede Meldung informiert.
7. SCHLUSSBEMERKUNG
In den Gemeindebüros der Evangelischen Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Stralsund wird je ein Ordner mit den Unterlagen zum Schutzkonzept gepflegt. Arbeitshilfen, Materialien und weitere Informationen sind auf der Seite der Fachstelle Prävention des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises zu finden: www.kirche-mv.de/pommern/fachstelle-praevention.
Das Schutzkonzept wird alle zwei Jahre durch die jeweiligen Kirchengemeinderäte überprüft.
Wann kann es zu Grenzüberschreitungen kommen?
- Kinder- und Familiengottesdienste
- Familienarbeit
- Arbeit im Kindergarten
- Krabbelgruppe
- Konfirmandengruppe
- Morgenkreis mit dem Kindergarten
- Jungschar
- Gemeindefreizeiten
- Konfifahrten
- Ferienfreizeiten
- Treff im Pfarrhaus
- Übernachtungswochenenden in Voigdehagen
- Bibelwoche/Kinderbibeltage
- Ökumenischer Kreuzweg der Jugend
- Vorbereitungen/Kostümierung von Aufführungen (Krippenspiel, Passionsspiel etc.)
- Treffen der Jungen Gemeinde
- Seelsorge
Wo kann es zu Grenzüberschreitungen kommen?
- Kindergarten Eden
- Jungscharraum
- Gemeinderäume (Frankendamm 42, Marienstraße 16, Voigdehagen)
- Gästehaus Voigdehagen
- Pfarrgelände Voigdehagen
- Kirchen: Heilgeist, St. Maria Voigdehagen, Friedenskirche, St. Marien
- u. U. Gemeindebüro
Durch die Risikoanalyse erkennen wir „verletzliche“ Stellen und Situationen.
- Welche Verhaltensregeln brauchen wir bezüglich:
· Körperkontakt – Nähe und Distanz?
· Sprache und Wortwahl?
· Fotos und Umgang mit sozialen Medien?
Dies betrifft die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren aber auch die Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen der Kirchgemeinden.
- Worauf müssen wir bei den kirchenbaulichen Gegebenheiten achten?
- Welche Bedingungen vor Ort könnten Täter und Täterinnen nutzen, um sexuelle Gewalt vorzubereiten und auszuüben.
Wir können nicht alle Risiken ausschließen. Wir wollen aber einen Großteil erkennen, benennen und einschätzen.
Wir haben die Risiken als Pfarrsprengel – also gemeindeübergreifend – analysiert. Im Detail hat jede Gemeinde einzelnen eine Risikoanalyse erstellt.
1) Welche Grenzüberschreitungen sind uns in unserem pädagogischen Alltag schon passiert?
Es ist nichts bekannt geworden.
2) Wo sind Situationen, die zu Grenzüberschreitungen führen können – wie beugen wir diesen vor?
Familiengottesdienste
Familiengottesdienste finden in den Kirchen und im Team statt – entweder mit den Mitarbeitenden des Kindergarten Edens oder der Religionspädagogin oder sozialdiakonischen Mitarbeiterin der Gemeinde. Ehrenamtliche sind in den Gottesdienst eingebunden. Bei den Gottesdiensten sind die Eltern zugegen – bei den Vorbereitungen sind Kinder immer mit mindestens zwei Mitarbeitenden zusammen, sodass keine Einzelsituation entstehen kann.
Kindergottesdienste und Morgenkreis
Kindergottesdienste finden in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Eden und der Religionspädagogin statt. Die Gottesdienste werden entweder im Kindergarten oder in der Heilgeistkirche gefeiert. Bei den Gottesdiensten sind immer mehrere pädagogische Mitarbeitende des Kindergartens zugegen, sodass keine Einzelsituation entstehen kann. Zu den Gottesdiensten sind die Eltern eingeladen und oft zugegen.
Gleiche Situation gilt für den Morgenkreis, der ausschließlich in den Räumen des Kindergarten Edens gefeiert wird.
Freizeiten, Konfifahrten und Übernachtungswochenenden
Bei den Freizeiten der Gemeinde kommen viele Teilnehmende zusammen. Es wird vorab auf die Zimmerverteilung geachtet, wobei nur begrenzt überblickt werden kann, was in den einzelnen Zimmern passiert. Das Betreten der Zimmer zur Einhaltung der Nachtruhe erfolgt nach vorheriger Absprache mit den Kindern und Jugendlichen. Vor dem Betreten des Zimmers ist anzuklopfen und nach Möglichkeit wird im Team geschaut, um Einzelsituationen zu vermeiden. Wenn Teamer oder TeamerInnen bei den Freizeiten begleitend mitwirken, ist darauf zu achten, dass im Vorfeld das Miteinander und Verhältnis zu den Kindern/Jugendlichen geklärt ist. Die Teamer oder TeamerInnen sind im Vorfeld in die Aufgaben und Befugnisse einzuführen, um Gefährdungssituationen vorzubeugen. Im Vorfeld der Freizeiten ist in Zukunft darauf zu achten, dass es im Einladungsbrief eine Information zum Thema Prävention gibt, sodass alle dafür sensibilisiert werden. Das Schutzkonzept wird bei der Vorbereitung auf o.a. Freizeiten bekanntgegeben und zur Einsicht ausgelegt. Evtl. lässt sich die Gemeinde die Kenntnisnahme des Schutzkonzepts von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten quittieren.
Krippenspielproben u. ä.
Wir achten beim Kostümieren, Umziehen usw. die Privatsphäre der Kinder. Hierzu ist darauf zu achten, einen eigenen Raum zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind wir in der Pflicht genügend Helfer und Helferinnen zu haben, die einen Blick auf die Kinder haben, damit es zu keinen Einzelsituationen kommt.
Krabbelgruppe
Die Krabbelgruppe in Voigdehagen findet unter Leitung der sozialdiakonischen Mitarbeiterin der Gemeinde und einer Ehrenamtlichen statt. Bei den Treffen sind die Mütter bzw. Eltern zugegen. Alle Aufgaben das An- und Ausziehen sowie Wickeln betreffend sind von den Eltern der Babys und Kleinkinder durchzuführen. Wir achten darauf, dass Eltern sich nur um ihr eigenes Kind kümmern.
Jungschar
Die Treffen der Jungschar finden in den Räumlichkeiten des Kindergarten Edens unter Leitung der Religionspädagogin statt. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Mariengemeinde statt. Ort und Zeit sind den Eltern bekannt. Wenn Kinder zum Treffen transportiert werden, sind die Eltern darüber zu informieren.
Konfirmandenunterricht
Der Konfirmandenunterricht wird in Zusammenarbeit mit der Mariengemeinde gestaltet. Die Treffen finden in den Gemeinderäumen oder den Kirchen (St. Marien oder Heilgeist) statt. Die Konfirmanden werden in der Regel von den zwei Pastoren und der Religionspädagogin betreut, somit ist immer ein Team anwesend und der Gefahr von Einzelsituationen ist vorgebeugt. Im Konfirmandenunterricht achten wir auch auf einen angemessenen Umgang der Jugendlichen untereinander und sind achtsam für Gefährdungssituationen unter den Jugendlichen.
Junge Gemeinde
Die Junge Gemeinde wird in Zusammenarbeit mit der Mariengemeinde gestaltet. Die Treffen finden im Gemeinderaum oder der Kirche (St. Marien) statt. Die Junge Gemeinde wird von der Religionspädagogin in Zusammenarbeit mit Teamern und Teamerinnen geleitet, somit ist immer ein Team anwesend und der Gefahr von Einzelsituationen ist vorgebeugt. In der Jungen Gemeinde achten wir auch auf einen angemessenen Umgang der Jugendlichen untereinander und sind achtsam für Gefährdungssituationen unter den Jugendlichen.
Seelsorge
Bei Seelsorgesituationen mit Kindern und Jugendlichen ist darauf zu achten, dass im Vorfeld die Eltern über Zeit und Ort informiert werden. Für die Freizeiten ist diese Absprache auch mit dem Team vor Ort zu treffen.
3) Gibt es spezifisch räumliche Gegebenheiten, die Risiken bergen?
Kirchen
Die Kirchen (Heilgeist, Frieden, und St. Maria Voigdehagen) sind flächenmäßig groß und die Räume sind vielfältig. Es ist darauf zu achten, dass Kinder nur in Begleitung auf die Emporen steigen – Verantwortliche Personen müssen darauf hingewiesen werden.
Unklar ist für Außenstehende, wer in den Kirchen die Verantwortung trägt, wer bei Fragen zur Verfügung steht und wie die Person zu erreichen ist. Hierzu müssen Aushänge in den Kirchen ergänzt werden, die zeigen, wie die Kontaktherstellung möglich ist – zur Küsterin, zum Büro, zum Pastor.
Gemeinderäume Frankendamm 42, Voigdehagen und Marienstraße 16
Die Räume sind hell und einsichtig von der Straße aus. Auf Gefahrenquellen im Gelände müssen die Kinder und Jugendlichen noch besser hingewiesen werden und die Gemeinde hat Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit im Gelände zu gewährleisten. Hierzu ist die Kirchengemeinde in die Pflicht zu nehmen.
Gästehaus Voigdehagen
Für die Arbeit im Gästehaus ist darauf zu achten, dass bei Übernachtungen die untergebrachten Gruppen nicht von Ortsfremden gestört werden.
Kindergarten Eden und Jungscharraum
Für den Kindergarten Eden, der vom Kreisdiakonischen Werk betrieben wird, ist das dortige Schutzkonzept zu beachten.
Die Kirchengemeinde hat darauf zu achten, dass der Jungscharraum mitsamt Einrichtung in einem Zustand bleibt, der die Arbeit mit den Kindern fördert und ermöglicht.
4. 4. ANSPRECHPERSONEN (Kirchengemeinde Heilgeist-Voigdehagen)
Folgende Personen können im Konfliktfall angesprochen werden:
5. Die wichtigsten Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten außerhalb der Kirchengemeinde Heilgeist-Voigdehagen Stralsund:
1. Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche, Tel. 040 – 4321 6769 0 (auch AB), Mail: meldung@praevention.nordkirche.de, https://www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/
2. Stabsstelle Prävention, Lars Palme, Interventionsbeauftragter, Mobil: 0151 – 155 37 980, Mail: lars.palme@praevention.nordkirche.de
3. Propstei Stralsund: Propst Dr. Tobias Sarx, Mail: propst-sarx@pek.de
4. Präventionsbeauftragte Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis: Beatrix Kempe, Tel. 0170 – 76 71 322, Mail: praevention@pek.de, www.kirche-mv.de/pommern/fachstelle-praevention
5. UNA: Telefon: 0800 – 022 00 99 (Unabhängige Ansprechstelle: kostenfrei und anonym) Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr, Mi.: 15.00 bis 17.00 Uhr; una@wendepunkt-ev.de, www.wendepunkt-ev.de/UNA, www.hilfeportal-missbrauch.de
6. Hilfeportal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM): Tel. 0800 – 22 55 530, Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr; Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr; online-Beratung unter https://schreib-ollie.de/#/
7. Informationen der UBSKM unter https://nichtwegschieben.de/schuetzen
8. Hilfeportal sex. Missbrauch der UBSKM: Hilfetelefon, Online-Beratung: www.hilfe-portal-missbrauch.de
9. Chatseelsorge der Jungen Nordkirche Mo.-Do.: 18.00 bis 20.00 Uhr unter https://www.schreibenstattschweigen.de/
10. Zentrale Anlaufstelle der EKD für die Evang. Kirche und Diakonie „.help“: Mail: zentrale@anlaufstelle.help; Telefonzeiten: Mo: 14.00 bis 15.30 Uhr und Di. bis Do.: 10.00 bis 12.00 Uhr unter: Tel. 0800 – 5040112, https://www.anlaufstelle.help/ #
11. Allgemeine Telefonberatung für Kinder und Jugendliche (durch Ehrenamtliche) „Nummer gegen Kummer“: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/ Mo. bis Sa.: 14.00 bis 20.00 Uhr, Tel. 116 111, per Mail oder Chat: https://www.nummergegenkummer.de/onlineberatung/#/
12. Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“: https://www.kein-taeter-werden.de/